Wir arbeiten auf Basis von Gesetzen, Regierungsbeschlüssen, politischen Aufträgen, Bedürfnissen der Bevölkerung und aktuellen Problemstellungen. Im Sinne der aktiven Gleichstellung sollen Strukturen so verändert werden, dass als Ziel die gleiche Verteilung von Ressourcen sowie eine ausgewogene Repräsentation der Geschlechter erreicht wird.

Seit dem Jahr 1997 hat Vorarlberg ein Gesetz zur Chancengleichheit von Frauen und Männern, mit dem sich das Land verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft und in der Arbeitswelt gezielt zu fördern. Im Juni 2002 beschloss die Vorarlberger Landesregierung, Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe für alle Bereiche der Landespolitik als Leitziel zu verankern.