Einreihung von Waren in den Zolltarif
LERNZIEL
Bewusste oder unbewusste Falschangaben in Einfuhrzollanmeldungen können für importierende Unternehmen nicht nur abgabenrechtliche Konsequenzen bedeuten, sondern gleichermaßen auch zu Sanktionen nach dem Finanzstrafgesetz führen.
Gleichzeitig stellt es für jeden, der mit der Abgabe einer Einfuhrzollanmeldung befasst ist, stets eine große Herausforderung dar, diese vollständig korrekt abzugeben, da neben umfangreichen Rechtskenntnissen weitreichendes Wissen über den Geschäftsfall im Hintergrund erforderlich ist. So ist es beispielsweise unerlässlich, die zu importierende Ware im Detail zu kennen, um die korrekte Zolltarifnummer bestimmen zu können oder die Gestaltung der Verträge im Hintergrund, um auf Grundlage dieser die korrekten zollwertrechtlichen Bestimmungen anwenden zu können.
Speziell im Zusammenhang mit einem Vertreter (z.B. Spediteur, Zolldienstleister, etc.) ergeben sich für ein importierendes Unternehmen große Herausforderungen in Sachen Kommunikation mit diesem.
Ein wichtiger Grundsatz dabei ist jedoch stets, dass Fehler, welche im Unternehmen noch vor Prüfung durch die Behörde entdeckt werden, oftmals saniert werden können und dadurch ungewollte Konsequenzen unterbleiben!
In diesem Seminar erlernen Sie sowohl die Systematik als auch die wesentlichen Punkte, welche im Zuge einer nachträglichen Kontrolle einer Einfuhrzollanmeldung unbedingt geprüft werden sollten.
INHALT
- Systematische (nachträgliche) Kontrolle einer Zollanmeldung
- Prüfung der wesentlichen Felder einer Zollanmeldung
- Formelle Kontrolle von Präferenznachweisen
- Rechtsmittel zur Korrektur von Zollanmeldungen
Preis
€ 450,– zzgl. 20% MWSt. (inkl. umfangreicher Seminarunterlagen) pro Person
Vortragende/r
Manuel EggerMehr Infos